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Beitragsordnung

§1 Allgemeines

  1. Die Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie kann von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

  2. Falls nötig kann sie vom Vorstand per Beschluss geändert werden.

  3. In diesem Fall hat der Vorstand den Änderungsbeschluss der nächsten Mitgliederversammlung vorzulegen.

  4. Beim Ausscheiden aus dem Verein erfolgt keine Rückerstattung bereits geleisteter Beiträge.

§2 Zahlungsweise und Fälligkeit

  1. Der Mitgliedsbeitrag für das erste Mitgliedsjahr wird mit Bestätigung der Mitgliedschaft durch den Vorstand zur Zahlung fällig. Ansonsten wird der Mitgliedsbeitrag jeweils zu Beginn eines neuen Mitgliedsjahres im Voraus fällig.

  2. Endet die Mitgliedschaft im Verein, gleich aus welchem Grund, erfolgt keine Rückerstattung des im Voraus entrichteten Mitgliedsbeitrags.

  3. Die Beitragszahlung erfolgt durch SEPA - Lastschrifteinzug. Die Mitglieder erteilen dazu ihre Zustimmung unter Angabe ihrer Bankverbindung.

  4. Soweit die Zahlung nicht per Lastschrifteinzug erfolgt, ist sie nur auf das folgende Konto zulässig:

    Bank
    Commerzbank
    BIC
    COBADEFFXXX
    IBAN
    DE44 7004 0041 0222 4400 00
  5. Kommt ein Mitglied mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrags in Verzug, z.B. durch eine Lastschriftrückgabe, so erfolgt eine erste schriftliche Mahnung. In der Mahnung wird eine neue Frist zur Zahlung des fälligen Mitgliedsbeitrags festgelegt. Erfolgt bis zu dem dann festgesetzten Zeitpunkt kein Zahlungseingang in voller Höhe des fälligen Mitgliedsbeitrags auf dem Vereinskonto, erfolgt eine zweite schriftliche Mahnung, in der eine erneute Frist zur Zahlung des fälligen Mitgliedsbeitrags genannt wird. Bei Mahnungen wird eine Mahngebühr von EURO 10,00 fällig.

  6. Der Vorstand kann durch Beschluss jedes Mitglied, welches trotz zweimaliger Mahnung mit der Zahlung des fälligen Mitgliedbeitrags oder eines Teils davon im Rückstand ist, von der Mitgliedschaft im Verein ausschließen.

§3 Höhe der Mitgliedsbeiträge

  1. Der Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt EURO 50,00 pro Mitgliedsjahr.

  2. Für ordentliche Mitglieder, die Studenten und nicht älter als 30 Jahre sind, beträgt der Mitgliedsbeitrag EURO 12,00 pro Mitgliedsjahr.

  3. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.

  4. Die Corporate Membership ermöglicht es Unternehmen persönliche Mitglieder zu einem reduzierten Beitrag anzumelden. Die Corporate Membership gibt es in drei Stufen

    • Stufe 1 zum Preis von derzeit EURO 900,00 pro Mitgliedsjahr ermöglicht das Anmelden von bis zu 20 persönlichen Mitgliedern
    • Stufe 2 zum Preis von derzeit EURO 2.000,00 pro Mitgliedsjahr ermöglicht das Anmelden von bis zu 50 persönlichen Mitgliedern
    • Stufe 3 zum Preis von derzeit EURO 3.750,00 pro Mitgliedsjahr ermöglicht das Anmelden von bis zu 100 persönlichen Mitgliedern
  5. Der Mitgliedsbeitrag für eine fördernde Mitgliedschaft beträgt in der Grundform EURO 5.000,00 pro Mitgliedsjahr. Der Mitgliedsbeitrag für eine erweiterte fördernde Mitgliedschaft beträgt EURO 7.500,00 pro Mitgliedsjahr. Eine fördernde Mitgliedschaft bietet die Option bis zu 10 persönliche Mitglieder, eine erweiterte fördernde Mitgliedschaft bis zu 20 persönliche Mitglieder, beitragsfrei anzumelden. Darüber hinaus können die in 4. genannten Stufen der Corporate Membership erworben werden. Höhere freiwillige Mitgliedsbeiträge werden begrüßt. In besonderen Fällen kann der Vorstand einen niedrigeren Beitrag für eine fördernde Mitgliedschaft festlegen.

  6. Im Rahmen seiner pflichtgemäßen Prüfung kann der Vorstand festlegen, dass ihm Gründe für die Ermäßigung des Beitragssatzes in geeigneter Form nachzuweisen sind.

Stand 04.05.2022